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Eingestellt am: 22.03.2012

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Fragen zur Kirchensteuer

Warum darf die Kirche die Kirchensteuer erheben?


Die Kirchensteuer steht am Ende der Entflechtung von Staat und Kirche. Lange lebte die Kirche von der Abgabe des sogenannten "Zehnten", von staatlichen Zuwendungen und den Erträgen ihrer Besitztümer. Wo das Christentum Staatsreligion war, sorgte das Gemeinwesen für die Finanzierung der Kirche. Im Zuge der Aufklärung kam es zur allmählichen Trennung von Staat und Kirche. Mit dem Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803 wurde die Kirche weitgehend enteignet. Die Kirchengüter fielen an den Staat. Als Ausgleich übernahm dieser - mehr schlecht als recht - die Finanzierung der Kirchen.
Als die Aufgaben der Kirche mit der fortschreitende Industrialisierung wuchsen und dem Staat das Geld knapp wurde, schuf dieser - zunächst gegen den Widerstand der beiden großen Kirchen - die Kirchensteuer. Er reduzierte dadurch seine Ausgleichsverpflichtungen aus den Enteignungen der Säkularisation von 1803 auf einen relativ geringen Betrag von Staatsleistungen. Für die Finanzierung der Kirchen waren nun vorrangig deren Mitglieder zuständig, die fortan ohne jede staatliche Einflußnahme über die Verwendung ihrer Steuergelder frei entscheiden konnten.

In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die Kirchensteuer für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, festgeschrieben. Diese Regelung wurde auch in das Grundgesetz von 1949 übernommen.

Seitdem werden bei Kirchenmitglieder ein prozentualer Anteil der der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Kirchensteuer durch die Finanzämter einbehalten. Für die Abrechnung zahlt die Kirche Gebühren an das Finanzamt. Vom Finanzamt werden die Kirchensteuern an eine kirchliche Clearingstelle überwiesen, die die gerechte Verteilung der Kirchensteuern auf die Gemeinden übernimmt.

Die Kirchensteuer, die heute von manchen Kritikern als "Zwangssystem" gekennzeichnet wird, ist das Ergebnis eines langen Trennungsprozesses von Staat und Kirche, ein wichtiges Stück kirchlicher Freiheit.

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Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer beträgt in Schleswig-Holstein zur Zeit 9 % der Lohnsteuer.
Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (meist oberhalb der Höhe des Sozialhilfesatzes) muß Kirchensteuer nicht abgeführt werden.
Alle, die keine Lohnsteuer zahlen, zahlen daher auch keine Kirchensteuer (Kinder, Studenten, Rentner, Arbeitslose).
Oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen kann eine Kappung der Kirchensteuer beantragt werden. (Ab ca 70.000 € Einkommen im Jahr) und einem Einkommensteuersatz von 50 %.
Die Kirchensteuern können als Sonderausgaben von der Steuerschuld abgezogen werden. So vermindert sich dieser Betrag noch einmal um ca. 30 bis 40 Prozent.


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Für und wider das Kirchensteuersystem

Das System der Kirchensteuer ist nicht ohne Probleme. Weil z. B. der Anteil der alten Menschen in der Gesellschaft und in der Kirche ständig wächst (und Rentner zahlen bisher in der Regel keine Steuern), nimmt die Zahl derer, die tatsächlich auch Kirchensteuern zahlen, entsprechend ab.

Außerdem sind die Kirchen mit ihrer Haupteinnahmequelle auf Gedeih und Verderb von Entscheidungen der staatlichen Finanz- und Steuerpolitik abhängig. Senkt der Staat bei einer Steuerreform die direkten Steuern (und das hat er bisher immer getan), dann brechen den Kirchen in erheblichem Umfang die Einnahmen weg - während der Staat sich fehlende Einnahmen durch Erhöhung anderer indirekter Steuern (etwa der Mehrwertsteuer) zurückholen kann.

Darüber hinaus hängt Höhe der jährlich eingehenden Kirchensteuer stark von der Konjunktur, von der wirtschaftlichen Lage und der Zahl der Arbeitslosen ab. Diess Konjunkturschwankungen bereiten zwar der Kirche auch Sorgenfalten, aber die Kirchen bleiben damit angekoppelt an das Auf und Ab des gesellschaftlichen Wohlstandes.

Bei aller - auch von außen immer wieder vorgebrachten - Kritik darf man die Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems nicht übersehen. Es ist verhältnismäßig einfach und unbürokratisch, es verteilt die Lasten immer noch auf viele Schultern und hält die Kirchen unabhängig vom Wohlwollen (oder dem Gegenteil) einzelner zahlungskräftiger Mitglieder.

Abschließend kann gesagt werden, daß die allermeisten Kirchenmitglieder nicht über Gebühr belastet (zwei Drittel der nordelbischen Kirchensteuerzahler zahlen im Monat nicht mehr als 25 Euro!), das Steuersystem Planungssicherheit verschafft und damit zur Verläßlichkeit der kirchlichen Arbeit beiträgt.


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Was wird alles über die Kirchensteuer finanziert?


In der Kirchengemeinde Bad Bramstedt werden u.a. unterstützt, bzw. finanziert:

  • PastorInnen
  • haupt- und nebenberufliche MitarbeiterInnen (z.B. Küster, Organisten, Diakone, Hausmeister)
  • 2 Gemeindehäuser
  • 1 Kirche
  • 8 Kindertägesstätten mit ca. 460 Plätzen
  • ca. 350 Ehrenamtliche MitarbeiterInnen
  • ca. 10.500 Gemeindemitglieder

 

Daneben werden in Nordelbien zusätzlich diakonische Einrichtungen finanziert, wie z.B.

  • Gemeindepflegestationen
  • Krankenhäuser
  • Tageseinrichtungen für behinderte und nicht behinderte Kinder
  • Alten- und Pflegeheime
  • Wohnanlagen mit Altenwohnungen
  • Wohnheime für psychisch Kranke und für Behinderte
  • Beratungsstellen
  • Familienbildungsstätten
  • Kindergärten, -horte, -krippen

Die Kirche dient mit ihren kulturellen und sozialen Einrichtungen nicht nur dem engeren Kreis der Christen, sondern der Gesellschaft im Ganzen. Darum ist es nötig, daß sie von breiten Bevölkerungsschichten finanziell mitgetragen wird. Dies ist, wie die Erfahrung zeigt, nur in einer Volkskirche mit geregelten Einnahmen möglich.

Nicht zuletzt weiß sich die nordelbische Landeskirche sich in Pflicht genommen für "die anderen Kirchen".
So gab die Landeskirche umfangreiche Zuschüsse an die Kirchen in den neuen Bundesländern für Verkündigung, Seelsorge, Unterricht und Diakonie.
Darüber hinaus unterstützt die Landeskirche regelmäßig ihre Partnerkirchen in Europa (Baltikum), Afrika (Tansania) und Asien (Indien, Papua Neuguinea).


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Ausführliche Informationen zum Thema Finanzen und Kirche finden Sie unter www.kirchenfinanzen.de.