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Die Wahlrechtsänderung wurde gekippt!

Die Mitarbeiter können auch weiterhin in den Kirchenvorstand gewählt werden!

Weitere Informationen dazu gibt es im Nachrichtenteil

Geplant war folgendes: 
Zur Änderung des Wahlrechts gibt bereits mehrere Stellungsnahmen. 2 Meinungen können Sie hier nachlesen:

Verfasser der 1. Stellungnahme ist Eckhard Broxtermann, Vorsitzender des Kirchenmusiker-Verbandes Nordelbien:  

Folgender Brief ist am 18. Juni 2007 an alle Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen verschickt worden. Dieses Thema betrifft allerdings nicht nur die KirchenmusikerInnen, sondern alle MitarbeiterInnen der Kirchengemeinde wie z.B. KindergärtnerInnen, KüsterInnen, SekretärInnen usw.

Änderung des Wahlgesetztes für Kirchenvorstände

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

möglicherweise habe Sie schon davon Kenntnis bekommen: Die Projektgruppe Wahlrecht der Reformkommission der NEK hat in einer Vorlage Nr. 7 vom 18. April 2007 u.a. folgendes beraten und möchte es der Herbstsynode zur Beschlussfassung vorlegen:

A. Kirchenvorstand
II. Als Änderung wird vorgeschlagen:
5. Kirchengemeindliche Mitarbeiter sind in ihrer Arbeitgeber-Kirchengemeinde nicht mehr zum KV wählbar; die bisherige Auswahl-Möglichkeit, entweder in der Wohnsitzgemeinde als Laie oder in der Arbeitgeber-Kirchengemeinde als Mitarbeiter zu kandidieren, entfällt.
 


Was das für den Dienst in Ihrer Kirchengemeinde heißt, mag sich Jeder und Jede selbst vorstellen. Sicherlich ist Gremienarbeit im Kirchenvorstand oft zeitintensiv und mit vielen Schwierigkeiten verbunden; dass aber kirchliche Mitarbeiter per Kirchengesetz nicht mehr dem KV angehören dürfen, ist ein Schlag gegen die demokratisch verfassten Strukturen unserer Landeskirche.

Meine Bitte heute an Sie:
Sprechen Sie mit Ihren Kirchenvorstehern, den Pröpsten, den Pastoren und vor allem mit Ihren Synodalen.
Machen Sie auf die möglichen Folgen dieses Vorschlags aufmerksam. Setzen Sie sich mit den Mitarbeitern Ihrer Kirchengemeinde zusammen und sprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Kirchenvorstand.

Bitte geben Sie diese Information in Ihren Konventen an die Kolleginnen und Kollegen (auch die nebenamtlichen) weiter.

Ich denke, dass man bei der Formulierung „Kirchengemeindlicher Mitarbeiter“ sehr großzügig sein wird, so dass u.U. auch die mit 3 Wochenstunden beschäftigte Kinderchorleiterin, die Honorarkraft für Stimmbildung oder der Posaunenchorleiter nicht mehr wählbar sein wird. Es betrifft nicht nur die Hauptamtlichen.

Der Verband kirchlicher Mitarbeiter (vkm), die Mitarbeiter der Dienste und Werke und unser Verband erarbeiten eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Broxtermann
(Vorsitzender des KirchenmusikerInnenverbandes Norelbien)


Verfasser der 2. Stellungnahme ist Hbert Baalmann, Verbandssekretär des vkm Deutschland:  

Nordelbische Ev.-Luth. Kirche will doch eine reine Pastorenkirche werden

Der Vorstand der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie vkm Nordelbien als Interessenvertretung aller kirchlicher hauptamtlicher Mitarbeiter hat durch die Beschlussvorlage der Projektgruppe Wahlrecht (vom 18.04.2007) festgestellt, dass bei einer möglichen Umsetzung dieses Vorschlages hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr in den Kirchenvorständen vertreten wären.

Dieses kann und darf nicht Wille der Synodalen und der Kirchenmitglieder sein. Nach Einschätzung des vkm Deutschland schließt die mögliche Umsetzung die aktive Arbeit der Mitarbeiter im Kirchenvorstand aus und entwertet Kirche als Dienstgemeinschaft.

Eine Dienstgemeinschaft aller Mitwirkenden und Mitarbeiter ist nach unserer Einschätzung mit Blick auf die geänderten Aufgaben und Herausforderungen von besonderer Wichtigkeit. Gerade die durch Fusionen größer werdenden Kirchengemeinden sind darauf angewiesen, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung im Kirchenvorstand für ihre Kirchengemeinde übernehmen. Sie sollten teilhaben an der Leitung und Verwaltung. Die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch ihre Arbeit dichter am „Puls der Zeit“ als manch ein/e ehrenamtliche/r Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin. Nicht zu verachten ist dabei auch die langjährige berufliche Erfahrung, die sie in diese Gremien verantwortlich einbringen würden und einbringen.

Nach dem bisherigen demokratischen Wahlverfahren der Mitarbeitenden in ihren Gremien und den Konventen konnten diese Berufsgruppen und Mitarbeitergremien ihre eigenen bekannten, geschätzten und durch Mehrheitsbeschluss gewollten Kolleginnen und Kollegen in die Gremien, und Kirchenkreissynoden wählen.

Bei dem Entwurf der Nordelbischen Kirchenleitung werden diese Rechte massiv beschnitten. Die Wahlmöglichkeit von Mitarbeitenden in die Kirchenkreissynoden durch den Konvent würde dann entfallen. Somit gäbe es keine Mitbestimmung, Mitberatung und hauptamtliche Mitarbeiter wären dann ausführende Befehlsempfänger der Kirchenkreise und/oder der Kirchengemeinden. Dieses ist kein positives Signal für die immer wieder geforderten und gewünschten Dienstgemeinschaften.

Im Hinblick auf die leidlich diskutierte Frage der finanziellen Schieflage unserer Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder auch der Landeskirche soll hier ein Verfahren beschlossen werden, dass nach unserer Einschätzung und unserer Hochrechnung enorme Kosten entwickeln würde. Das angedachte Briefwahlverfahren an bis zu 800 Kirchenfunktionsträger ist doch derzeit finanziell nicht zu verantworten, oder?

Unter der hoffentlich vermeidbaren aber theoretisch möglichen Fassung würde sich die Situation der Kolleginnen und Kollegen noch mehr verschlechtern, als es derzeit schon ist. So könnten die Kolleginnen und Kollegen zwar aus ihrem Kreis der Mitarbeitenden vorgeschlagen werden, gewählt werden sie jedoch von den Kirchenvorständen. Praktisch müsste das bei einem demokratischen Verständnis, das wir als Gewerkschaft für Kirche und Diakonie haben, heißen, dass alle sich im Rahmen einer zusätzlichen Veranstaltung vorstellen oder andersherum, die Wahlberechtigten sich
individuell mit den Kandidatinnen und Kandidaten auseinandersetzen. Wie sollte sonst ein demokratisches Wahlverfahren laufen?

Wir, die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie, fordern die Wahlkommission auf, die Neuregelung in der geplanten Form nicht umzusetzen.

Die in der Kirchenverfassung festgelegten Mitarbeiterrechte dürfen nicht beschnitten werden.

Wir fordern die Synodalen und die Kirchenleitung auf, gemäß Artikel 8 der Verfassung der NEK die gemeinsame Verantwortung mit den demokratisch gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Erfüllung der Aufgaben in den Kirchengemeinden und den Synoden ernst zu nehmen und umzusetzen.

Für den Vorstand:
Hubert Baalmann
(Verbandssekretär)

vkm Deutschland
Hubert Baalmann
Verbandssekretär /
Dipl. Jurist
Glißmannweg 1
22457 Hamburg / Schnelsen
040 - 6514380
040 - 6511119 FAX
0173- 6170517
info@vkm-ne.de
baalmann@vkm-ne.de
www.vkmdeutschland.de
www.vkm-ne.de

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