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10-jähriges Bestehen der Kita Schatzkiste
Eingestellt am: 16.02.2011
Beerdigung
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Welche Menschen und Dienste können helfen, Menschen beim Sterben zu begleiten?![]() Zur medizinischen Versorgung - und insbesondere zur ausreichenden Schmerztherapie - wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an die Palleativstation im Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster. Hilfe im pflegerischen Bereich bietet in Bad Bramstedt und Umgebung verschiedene Pflegedienste an. Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt für Information über die verschieden Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der Pflegeversicherung und um die Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes. Wenn Sie eine seelsorgerliche Begleitung wünschen wenden Sie sich an ihren zuständigen Pastor / Pastorin. Wenn Sie es wünschen, besuchen wir Sie gern im Krankenhaus oder zu Hause. Es ist selbstverständlich auch möglich, im Kreis der Familie das Abendmahl zu feiern. ____________ |
Welche Form der Bestattung kann gewählt werden?Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht der Bestattung auf einem Friedhof. Bei der Erdbestattung wird der Sarg unmittelbar nach der Trauerfeier gemeinsam mit allen Trauergästen zum Grab begleitet und dort in die Erde gelegt. Wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, findet meist eine Trauerfeier in Anwesenheit des Sarges statt. Anschließend bringt der Bestatter den Sarg in ein Krematorium. Die verbrannte Asche - von Sarg und Leichnam - wird ca. drei Wochen später in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Alle Arten von Grabstätten sind auf der Internetseite des Friedhofs genau beschrieben und erläutert. Schließlich ist es auch möglich, die Urne in einer Seebestattung zu beerdigen. Bei näheren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Friedhofsverwalter Herrn Kai Behnert, Tel. 04192 / 87 97 20. ____________ |
Welche Kosten kommen für eine Beerdigung von kirchlicher Seite auf die Angehörigen zu?Für die kirchliche Trauerfeier, einschließlich der musikalischen Begleitung durch den / die Kirchenmusiker/in, werden keine Gebühren erhoben, da alle Kosten für die Trauerfeier über die Kirchensteuerzahlungen voll abgedeckt sind. Gebühren werden allerdings von der Friedhofsverwaltung für den Erwerb des Nutzungsrechtes des Grabes, die Beisetzung und eventuell die jährliche Grabpflege erhoben. Die Höhe dieser Gebühren können Sie in der aktuellen Gebührensatzung nachlesen. ____________ |






