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Fragen - Tipps und Anregungen - Bitte senden an: webmaster123@xyzkirche-badbramstedt456.abcde
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..... Informationen über die Trauerfeier?
..... Hilfe in einem Trauerfall?
..... Antworten zum Thema Tod und Sterben?
Auf diesen Seiten versuchen wir Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zu geben.
Weitere Informationen finden Sie im Kirchen-ABChttp://www.kirche-badbramstedt.de/kg.root/kirchenabc/index.html und auf den Seiten unseres Friedhofs.
Sie können uns Ihre Frage auch per Email schicken.
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In der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung, des eigenes Hauses - oder auch im vertrauten Zimmer des Altenheimes - fühlen sich Sterbende meist geborgener und angenommener als im unbekannten Krankenhaus.
Darum ist es gut, wenn alle Betroffenen gemeinsam rechtzeitig und gründlich prüfen, ob es medizinisch und pflegerisch möglich ist, daß der sterbende Mensch in seiner vertrauten Umgebung - und im Kreis der Familie - bis zum letzten Atemzug gepflegt werden kann. Pflegedienste bieten entsprechende Hilfsmittel und Hilfestellungen. Es kommt aber auch auf Kraft und Bereitschaft der Angehörigen an, ob diese intensive Pflege und Berührung gelingen kann.
Unbedingt sollten sie Hausarzt in ihre Überlegungen mit einbeziehen und um seinen ärztlichen Rat - insbesondere auch zu den Möglichkeiten einer ausreichenden ambulanten Schmerztherapie - fragen.
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Zur medizinischen Versorgung - und insbesondere zur ausreichenden Schmerztherapie - wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an die Palleativstation im Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster.
Hilfe im pflegerischen Bereich bietet in Bad Bramstedt und Umgebung verschiedene Pflegedienste an. Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt für Information über die verschieden Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der Pflegeversicherung und um die Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes.
Wenn Sie eine seelsorgerliche Begleitung wünschen wenden Sie sich an ihren zuständigen Pastor / Pastorin. Wenn Sie es wünschen, besuchen wir Sie gern im Krankenhaus oder zu Hause. Es ist selbstverständlich auch möglich, im Kreis der Familie das Abendmahl zu feiern.
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Am Ende eines Lebens ergeben sich manchmal sehr intensive Gespräche. Sterbende machen die Erfahrung, daß sie ihr Leben bilanzieren möchten, Altes und Unbewältigtes noch bewältigen möchten. Manchmal möchten sie ein Ritual, das sie zum Loslassen und zum Sterben ermutigt, oft ist einfach Nähe und Trost ganz besonders wichtig.
Die Pastoren / die Pastorin unserer Kirchengemeinde haben eine Ausbildung in der Seelsorge und bieten Wegbegleitung an. Am Sterbebett können Gespräche geführt, Erinnerungen ausgetauscht, Lieder gesungen, Gebete gesprochen werden.
Der Pastor / die Pastorin feiert, wenn der sterbende Mensch oder dessen Angehörigen es wünschen, einen Gottesdienst am Sterbebett und teilt auch das Abendmahl aus.
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Oft verschlechtert sich die Lage eines sterbend Menschen Schritt für Schritt und die Einsicht in den unausweichlichen Tod ist für alle Beteiligten: den Sterbenden, die Angehörigen und Ärzte sehr schwer zu verarbeiten.
Dabei fällt es den Angehörigen manchmal schwer herauszufinden, wann dem Sterbenden Hoffnung gemacht werden kann und wann es für ein gelungenes Sterben hilfreich ist, offen über den Abschied zu sprechen. Hier ist vorsichtig herausfinden, wie weit der Sterbende Mensch selbst Wahrheit und Offenheit zuläßt. Unaufrichtigkeit und Sprachlosigkeit sind für alle Beteiligten in der Regel auf lange Zeit viel schwerer zu ertragen als offene Tränen und Traurigkeit.
Ein Merksatz kann helfen: "Alles, was ich am Krankenbett sage, soll wahr sein; aber ich muß nicht immer und sofort die ganze Wahrheit sagen"
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Zunächst einmal stehen alle Uhren still und es ist Zeit Abschied zu nehmen - in aller Ruhe und Würde. Bitten Sie für diesen Abschied - und für die ersten Formalitäten - eine lieben Menschen dazu, der ihnen zur Seite steht - wenn sie es mögen und können.
Zunächst muß ein Arzt - am besten der Hausarzt - verständigt werden. Dieser allein darf den Tod feststellen und den amtlichen Totenschein ausstellen. Dies kann frühestens zwei Stunden nach Eintritt des Todes geschehen. Sie müssen also den Arzt nicht sofort rufen, außer es besteht immer noch Hoffnung, daß der Arzt noch medizinische Hilfe leisten oder Linderung verschaffen kann.
Ist die Todesursache unklar muß der Arzt die Polizei benachrichtigen und diese untersucht, ob es sich in diesem Todesfall um die Folge einer Straftat handelt.
Ist die Leiche durch den Arzt oder die Polizei freigegeben, beauftragen Sie einen Bestatter, die Leiche in die Leichenhalle auf dem Friedhof zu überführen. Allerdings sollten sie wissen, daß der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Trauerhaus aufgebahrt verbleiben darf - vielleicht um im Kreise aller Lieben Abschied zu feiern. Wenn Sie es wünschen, kann auch der zuständige Pastor / die Pastorin am Sterbebett eine Aussegnung feiern.
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Im Gespräch mit dem Bestatter ist zu klären:
• die Bestattungsform
• der Termin der Trauerfeier (in Absprache mit dem Friedhof)
• die Auswahl des Sarges, der Sargwäsche, der Traueranzeige und der Trauerpost
• die amtlichen Formalitäten
• weitere rechtliche Fragen mit Versicherungen, Verträgen und Testamenten
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Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht der Bestattung auf einem Friedhof.
Bei der Erdbestattung wird der Sarg unmittelbar nach der Trauerfeier gemeinsam mit allen Trauergästen zum Grab begleitet und dort in die Erde gelegt.
Wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, findet meist eine Trauerfeier in Anwesenheit des Sarges statt. Anschließend bringt der Bestatter den Sarg in ein Krematorium. Die verbrannte Asche - von Sarg und Leichnam - wird ca. drei Wochen später in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt.
Alle Arten von Grabstätten sind auf der Internetseite des Friedhofshttp://www.kirche-badbramstedt.de/kg.root/kg.1122110220.02/index.html genau beschrieben und erläutert.
Schließlich ist es auch möglich, die Urne in einer Seebestattung zu beerdigen.
Bei näheren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Friedhofsverwalter Herrn Kai Behnert, Tel. 04192 / 87 97 20.
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Die Grundform einer Trauerfeier kann zum Beispiel folgenden Ablauf haben:
Orgelvorspiel (Instrumentalmusik)
Begrüßung und Eingangspsalm
Biblische Lesung aus dem Alten und Neuen Testament
Gebet
Musik oder Lied
Predigt
Lied oder Instrumentalmusik
Gebet
Aussegnung
Segen
Orgelnachspiel und Auszug zum Grab
Am Grab wird nach dem Absenken des Sarges oder der Urne in einem kleinen Ritus des Vater unser und der Segen gesprochen. Dann ist Gelegenheit für die Trauernden, persönlich am Grab Abschied zu nehmen. Oft werden Blumen oder mit einer Schaufel Erde in das Grab geworfen.
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Als Termine für Trauerfeiern in unserer Gemeinde hat der Kirchenvorstand folgende Zeiten festgelegt:
Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils
10.00 Uhr, 11.30 Uhr, 13.00 Uhr (und 14.30 Uhr nach Absprache)
Freitag um 10.00 Uhr, 11.30 Uhr und 13.00 Uhr
Andere Terminwünsche sind mit dem zuständigen Pastor abzusprechen.
Alle Trauerfeiern finden in der Gedächtniskapelle auf dem Friedhof in der Glückstädter Straße statt.
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In der christlichen Tradition gibt es sehr viele alte und wenige neue Trauerlieder. Hier eine Auswahl:
Die Musik ist neben dem gesprochenenWort ein wesentlicher Punkt der Trauerfeier. Sollten Sie besondere musikalische Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenmusiker Herrn Ulf Lauenroth (Tel. 04192 / 90 60 308).
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Kinder haben ein großes Gespür für Stimmungen und Gefühle. Sie spüren sehr genau, wenn Eltern oder Verwandte traurig sind.
Auch sie machen Trauerprozesse durch, müssen loslassen lernen und brauchen Begleitung. Es ist daher sehr wichtig, daß sie von dem Abschiedsweg nicht ferngehalten werden, sondern behutsam und liebevoll in ihrer Trauer begleiten werden. Dazu kann auch die Teilnahme an der Trauerfeier und der Gang zum Grab gehören. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen sie ihren zuständigen Pastor / Pastorin um Hilfestellung und Rat.
Wenn die Kinder stark betroffen sind, hilft ihnen, etwas von sich selbst abgeben zu können, ein Geschenk ins Grab zu geben, ein Bild zum Abschied oder einen Brief.
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Für die kirchliche Trauerfeier, einschließlich der musikalischen Begleitung durch den / die Kirchenmusiker/in, werden keine Gebühren erhoben, da alle Kosten für die Trauerfeier über die Kirchensteuerzahlungen voll abgedeckt sind.
Gebühren werden allerdings von der Friedhofsverwaltung für den Erwerb des Nutzungsrechtes des Grabes, die Beisetzung und eventuell die jährliche Grabpflege erhoben. Die Höhe dieser Gebühren können Sie in der aktuellen Gebührensatzunghttp://www.kirche-badbramstedt.de/kg.root/kg.1122110220.02/kg.1122110220.02.4/index.html nachlesen.
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Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen maßgeblich. Wenn dieser aus der Kirche ausgetreten war, so ist in der Regel davon auszugehen, daß dieser keine kirchliche Trauerfeier wünschte. Diesen Wille gilt es, auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Wenn die Angehörigen trotzdem eine kirchliche Trauerfeier wünschen, so müssen sie sich an den zuständigen Pastor / Pastorin wenden. Diese/r entscheidet über das Anliegen in Rücksprache mit dem Propsten des Kirchenkreises Altholsteins.