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Fragen - Tipps und Anregungen - Bitte senden an: webmaster123@xyzkirche-badbramstedt456.abcde
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Wir haben wichtige Informationen zu diesem Thema hier zusammengestellt.
Der Artikel 5 der nordelbischen Verfassung bestimmt:" Mitglied der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche ist jeder getaufte evangelische Christ, der in ihrem Gebiet seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, daß er einer anderen evangelischen Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört.
Drei Voraussetzungen müssen daher zur Mitgliedschaft erfüllt sein:
Jeder Mensch, der wünscht, zur Kirche dazuzugehören.
Durch das im Grundgesetz festgeschriebene Recht der freien Religionsausübung hat jeder Mensch die Möglichkeit, die Aufnahme in die Ev.-Luth. Kirche zu beantragen, sofern er / sie religionsmündig ist und nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist. Über die Religionszugehörigkeit von Kindern, die noch nicht religionsmündig sind, d.h. das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entscheidet der Wunsch der Eltern.
Grundsätzlich sind zu unterscheiden:
Das ist ein freudiges Ereignis! Wahrscheinlich haben Sie an diesem Entschluß eine ganze Weile »gearbeitet«. So etwas geschieht selten von einem Moment auf den anderen. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass das Verfahren ein wenig komplizierter ist, als wenn Kinder im Babyalter getauft werden.
Doch nun zu Ihren Fragen. Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten:
In jedem Fall sollte Ihr erster Weg zu dem zuständigen Pastor oder der Pastorin führen. Sie werden Ihnen weiterhelfen und Ihnen mit Rat und oft auch mit Tat zur Seite stehen.
Wenn Sie nie Mitglied einer christlichen Kirche waren, sind Sie auch nicht getauft. Aber diese Taufe kann - und muß - selbstverständlich nachgeholt werden. Wie die Vorbereitung auf die Erwachsenentaufe aussieht, kann sehr verschieden sein. Je nach Ihren Vorkenntnissen – und Ihrem Interesse – wird der Pastor oder die Pastorin ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, es wird in der Regel über die Motive des Eintritts gesprochen, hier können Vorbehalte und Fragen geklärt werden und der Pastor oder die Pastorin wird ihnen einen Einblick in die gemeindlichen Strukturen und Besonderheiten der Kirchengemeinde Bad Bramstedt geben. Hier können Fragen und Vorbehalte offen ausgesprochen werden. Pastoren sind an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden. Vielleicht wird hier verabredet, über Fragen des Glaubens, der Kirchenpolitik oder dem Engagement in der Gemeinde im Gespräch zu bleiben.
Die Taufe selbst läßt sich ganz verschieden gestalten. Am schönsten ist sie als Feier im Taufgottesdienst, ebenso wie bei der Taufe von Kindern. Aber auch eine Taufe im kleinen Kreis oder zu Hause ist möglich.
Wenn Sie getauft sind, früher zur evangelischen Kirche gehörten und später ausgetreten waren, spricht man von einer Wiederaufnahme. Auch dazu bitten wir sie, Sie sich mit dem zuständigen Pastor oder der Pastorin in Verbindung zu setzen.
Auch bei einer Wiederaufnahme wird der Pastor oder die Pastorin ein Gespräch mit Ihnen führen, eventuell auch mehrere. In diesem Gespräch wird Gelegenheit sein, alle offenen Fragen zu klären, manchmal auch seinen Ärger über die Kirche noch einmal auszusprechen. Auf jeden Fall soll es zur Klarheit ihrer Entscheidung dienen.
Die Aufnahme selbst findet in der Regel im Gottesdienst mit ihrer Teilnahme am Abendmahl statt.
Wenn Sie noch einer anderen Konfession angehören, dann spricht man von einer von einem Übertritt in die evangelische Kirche oder einer Konversion. Dazu müssen Sie bei Ihrer Kirche zunächst ihren Austritt schriftlich erklären. Das geschieht – jedenfalls bei unseren großen Kirchen – nicht im Pfarramt, sondern auf dem zuständigen Standesamt. Wenn Sie schon ausgetreten waren, entfällt der Gang zum Standesamt natürlich. In der Regel wird der zuständige Pastor oder die Pastorin ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Denn Sie müssen in gewisser Weise »nachkonfirmiert« werden. Sie sollten sich wenigstens in groben Zügen in den Besonderheiten der ev.-luth. Kirche auskennen.
Ist ihre Taufe in einer der anerkannten Kirchen des ACK erfolgt, wird sie von der ev.-luth. Kirche anerkannt. Anderenfalls wird der Übertritt mit ihrer Taufe vollzogen. Ansonsten findet der Übertritt in der Regel im Gottesdienst mit ihrer Teilnahme am Abendmahlstatt.
Wer als getaufter Christ aufgenommen wurde, hat alle Rechte und Pflichten am Gemeindeleben teilzunehmen und dieses mitzugestalten. Insbesondere darf er/sie am Abendmahl teilnehmen, das Patenamt ausüben. Wenn sie / er das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sie mit Sitz und Stimme an der Gemeindeversammlung teilnehmen und alle sechs Jahre den Kirchenvorstand mitwählen. Mit 18 Jahren können sie sich auch als Kirchenvorsteher selber zur Wahl stellen.
Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation.
Neben der Beteiligung am Gemeindeleben wird der/die in die Evangelische Kirche aufgenommene Christ/in durch den Kirchensteuerbeitrag an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern er/sie ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat,
Für die Aufnahme entstehen keine Kosten.
Durch die Aufnahme wir jede/r Lohnsteuerpflichtige an der Finanzierung der kirchlichen Arbeit mit der Kirchensteuer beteiligt.